Wer sich so radikal gegen seinen Dienstherrn stellt...
...muß sich nicht wundern, wenn der dann mal zurückschlägt und den Stundenlohn hinterrücks preisgibt:
Über Frühlingsgefühle und innere Schweinehunde
vor 10 Jahren
...wie der Titel schon sagt!
Beim kinderspezifischen Bedarf attestiert das Verfassungsgericht dem Gesetzgeber einen „völligen Ermittlungsausfall“. Denn der Gesetzgeber unterschlug bei der Festlegung des Regelsatzes die kinderspezifischen Bedürfnisse gänzlich. Vielmehr wurde für Kinder der Regelsatz für einen Erwachsenen einfach freihändig prozentual verringert. So wird derzeit für einen Säugling beispielsweise für Tabak und Alkohol ein Bedarf von 11,90 Euro beim Regelsatz veranschlagt, für Spielzeug gerade einmal 62 Cent und ein Posten für Windeln fehlt völlig.[Quelle]